Eines vorneweg: Laut Rechtsdienstleistungsgesetz dürfen wir Ihnen die Schadensabwicklung nicht ganz abnehmen. Wir dürfen Ihnen dabei helfen und Ihnen
Wenn Sie möchten, nehmen wir Kontakt mit Ihrer Versicherung auf und rechnen direkt mit Ihrer Versicherung ab. Seien Sie sicher, dass nichts zu Ihren Ungunsten vergessen wird.